Transportweg
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Transportweg
Er ist eine unerlässliche Angabe im Notifizierungsdossier und betrifft die Strecke zwischen :
- Abfahrtspunkt = Abfallerzeugungsort (Feld 9 Anhang 1A)
- Ankunftspunkt = Ort der Abfallbehandlung (Feld 10 Anhang 1A)
Er muss detailliert und unter Beifügung einer Karte angegeben werden, der Transportweg muss ausreichend klar sein, um die Punkte der Grenzübergänge identifizieren zu können.
Er enthält das Routenblatt, die insgesamt zu fahrende Kilometerzahl und ggf. die Dauer.
Wenn Alternativstrecken vorgesehen sind, müssen für diese die gleichen Angaben gemacht werden mit dem Hinweis, dass es sich um eine Variante zur Hauptstrecke handelt.
Er muss mit den Ein- und Ausfahrtspunkten, die im Feld 15 c) des Anhangs 1A angegeben sind, übereinstimmen.
Sicherheitsmaßnahmen beim Transport
Wenn Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit des Transports getroffen werden müssen (generell bei der Verbringung gefährlicher Güter) :
- Sie müssen im Feld 7 des Anhangs 1A die Besonderen Handhabungsvorschriften ankreuzen.
- Fügen Sie dem Dossier die o. g. Maßnahmen, die manchmal auch „Schriftliche Weisungen nach ADR“ genannt werden, im Anhang an.
Im Fall einer Änderung des Transportweges nach Zustimmung
Änderung des Transportweges / Hinzufügen eines Durchfuhrlandes => der PNTTD muss informiert werden : siehe Punkt 2 der Rubrik zu Änderungen nach Zustimmung.