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Den Antrag folgen

Das Dossier nach Zustimmungserteilung

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publié le 31 mai 2017 (modifié le 30 novembre 2017)

Nach Zustimmung aller betreffenden Behörden kann mit den Verbringungen begonnen werden.

  1. Eingabe der Verbringungen

(Spätestens) drei Werktage vor Beginn jeder Verbringung muss der Notifizierer den betreffenden zuständigen Behörden und dem Empfänger das ausgefüllte Verbringungsformular zusenden (insbesondere mit dem tatsächlichen Datum der Verbringung).

Für Frankreich werden die Verbringungsunterlagen nicht mehr per E-Mail oder Fax übermittelt : Die Verbringungen müssen in GISTRID angemeldet werden.
ERINNERUNG : Es handelt sich um eine der Zustimmungsbedingungen.

Nach der letzten Verbringung sind die Verbringungsmeldungen „abzuschließen“.

Siehe die Rubrik über die Verbringen in GISTRID (wie sind sie einzugeben, wie abzuschließen).

ACHTUNG im Hinblick auf die Daten der Verbringung :

  1. Erste Verbringung : Sie kann erst ausgeführt werden, wenn ALLE betreffenden Behörden ihre Zustimmung erteilt haben.
  2. Letzte Verbringung : Sie muss innerhalb des gültigen Zeitraums der schriftlichen Zustimmungen erfolgen, d. h. die Abfälle müssen von der Behandlungsanlage vor Ablauf der Zustimmung in Empfang genommen werden.

Beispiel :
Eine Verbringung von Frankreich -> Deutschland über Belgien wird ab dem 1. Januar gewünscht. Belgien erteilt seine Zustimmung am 10. Januar, Deutschland am 12. Januar und Frankreich am 15. Januar. Der 1. Transport kann folglich erst ab dem 15. Januar eingeplant werden (und findet frühestens 3 Tage später statt, da die Verbringung vorab notifiziert werden muss)/
Der letzte Transport, wenn er für den 31. Dezember vorgesehen ist, muss von der Anlage zu diesem Datum in Empfang genommen werden. Wenn der Transport am 31. Dezember beginnt und am 2. Januar in Empfang genommen wird, handelt es sich um eine Verbringung ohne Zustimmung, die folglich widerrechtlich ist.

  2. Beantragung einer Änderung

ACHTUNG : Bitte beachten Sie, dass diese Art von Antrag im Vergleich zu der Bearbeitung neuer Dossiers nicht vorrangig ist. Es wird daher empfohlen, Anträge, die einen höheren Zeitaufwand haben können, vorausschauend zu planen.
z. B. : eine ausreichende Marge für die Anzahl der Verbringungen oder die Tonnage veranschlagen
z. B. : zu Beginn schon mehr Transportunternehmer einplanen.

Die Verordnung sieht vor, dass jede Änderung der Verbringungsmodalitäten und/oder –bedingungen, die nach der Zustimmung erfolgt, unverzüglich vom Notifizierenden, und wenn möglich vor Beginn der Verbringung, den betreffenden zuständigen Behörden und dem Empfänger angezeigt werden muss.

Im Prinzip ist eine neue Notifizierung erforderlich, ES SEI DENN, ALLE betreffenden zuständigen Behörden erteilen die Genehmigung für die Änderung.

A/ Beantragung einer Änderung

Hinsichtlich beispielsweise

  • einer Erhöhung der Tonnage, der aktiven Menge, der Anzahl der Verbringungen usw. …
  • dere Hinzufügung eines neuen Erzeugers, eines neuen Durchfuhrlandes usw …

Wie oben angegeben, wird dieser Antrag nur genehmigt, wenn der Notifizierer die Zustimmungen von allen betreffenden Behörden (Ausgangs-, Durchfuhr- und Zielland) erhält.

Um die Zustimmung des PNTTD zu beantragen, muss eine E-Mail an pnttd@developpement-durable.gouv.fr gesandt werden.
Im Betreff der E-Mail muss die betreffende Notifizierungsnummer angegeben werden und in der E-Mail sind alle für eine Analyse der Situation nützlichen Angaben zu machen : Gegenstand und Gründe des Antrags, ggf. bereits erhaltene Genehmigungen usw.

Der PNTTD kann dann :

  • entweder den Antrag ablehnen, da dieser zu bedeutsame Änderungen im Verhältnis zu der eingangs erteilten Zustimmung nach sich ziehen kann. In diesem Fall muss eine neue Notifizierung durchgeführt werden.
  • oder seine Zustimmung per E-Mail oder per Post unter Vorbehalt der Zustimmung der anderen Behörden erteilen.

Achtung : Im Fall einer Erhöhung der aktiven Menge wird der PNTTD eine zusätzliche Bankbürgschaft einfordern.

NB : Es ist ebenfalls möglich, die Änderung des Namens oder der Anschrift eines Unternehmens zu beantragen.

B/ Beantragung der Hinzufügung eines oder mehrerer Transportunternehmen(s)

Siehe die Rubrik über Transportunternehmen

  3. Rückholung von Abfällen im Fall der Annahmeverweigerung durch eine Anlage außerhalb Frankreichs

Auch hier muss eine E-Mail an die Adresse pnttd@developpement-durable.gouv.fr gesandt werden.
- Im Betreff der E-Mail muss die betreffende Notifizierungsnummer angegeben werden.
- Die E-Mail-Nachricht muss die Situation darlegen.
- Der Anhang IA und der Anhang IB der Verbringung, deren Annahme verweigert wurde, muss ebenfalls beigefügt werden (mit dem im Feld 18 angegebenen Grund).

Daraufhin wird eine E-Mail durch den PNTTD übermittelt, welche beim Transport der Abfälle zusammen mit dem Verbringungsformular mitgeführt werden muss.

  4. Beantragung der Aufhebung der Bankbürgschaft

Siehe Punkt 10 des Artikels zur Bankbürgschaft