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GISTRID benutzen

Eingabe der Verbringungen

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publié le 28 juin 2017 (modifié le 1er décembre 2017)

  1. Wie wird ein Verbringungsdokument eingegeben?

Nach erfolgter Zustimmung der Notifizierung muss der Notifizierer jede erfolgte Verbringung in GISTRID im Reiter „Follow-up der Verbringungen“ eingeben.

1.1/ Vorabnotifizierung

Der Akteur Notifizierer gibt die Vorabnotifizierung gemäß Artikel 16 c) der Verordnung 1013/2006 ein, indem er auf die Schaltfläche „Anlegen eines Verbringungsdokuments“ klickt und die Felder des Anhangs IB ausfüllt. Nach Abspeicherung ist die Verbringung vorab notifiziert.

Der Notifizierer hat die Möglichkeit, das Verbringungsdokument unten auf der Seite für eine handschriftliche Unterzeichnung auszudrucken.
Er kann das Dokument auch elektronisch unterzeichnen, wenn er ein elektronisches Signaturzertifikat besitzt.

1.2/ Erhalt / Behandlung

Der Akteur vom Typ „Behandlungsanlage“ gibt den Erhalt der Abfälle gemäß Artikel 16(d) der Verordnung 1013/2006 an.

GISTRID gibt dem Akteur „Notifizierer“ die Möglichkeit an, die Dokumente anstelle der Behandlungsanlage auszufüllen. Er kann folglich den Erhalt und die Behandlung der Abfälle eingeben. Hierfür muss die entsprechende Verbringung angeklickt werden und unten auf der Seite die Option „Abschließen“ ausgewählt werden.

Nach ausgeführter Verbringung gibt er die Behandlung der Abfälle gemäß Artikel 16(e) ein.

Die Behandlungsanlage kann die Dokumente ebenfalls elektronisch unterzeichnen.
Die elektronische Unterschrift in der Software bescheinigt den ordentlichen Erhalt und die ordnungsgemäße Ausführung der Behandlung der Abfälle. Wenn die Behandlungsanlage die Verbringungen elektronisch unterzeichnet, ist es nicht erforderlich, ein von Hand unterzeichnetes Dokument elektronisch zu übermitteln.

Im Anschluss bescheinigt die elektronische Übermittlung des in den Feldern 18 und 19 von der Behandlungsanlage unterzeichneten Anhangs IB den ordentlichen Erhalt und die ordnungsgemäße Behandlung der Abfälle durch die Anlage.

NB : Der Notifizierer kann nicht anstelle der Behandlungsanlage elektronisch unterzeichnen.

Die Eingabe der oben stehenden Angaben (Versand, Erhalt und Behandlung) und die elektronische Übermittlung der in den Feldern 18 und 19 unterzeichneten Anhänge sind für die Aufhebung der Bankbürgschaft (wie in der Zustimmung vorgesehen) erforderlich.

  2. Wie wird eine Notifizierung abgeschlossen?

Wenn die letzte Verbringung ausgeführt wurde und alle Eingaben erfolgt und die Anhänge IB elektronisch übermittelt sind, muss unten auf der Seite im Reiter „Follow-up der Verbringungen“ auf die Schaltfläche „Notifizierung abschließen“ geklickt werden.

Erst danach ist es möglich, einen Antrag auf Aufhebung der Bankbürgschaft an den PNTTD zu senden.
Siehe hierzu Wie wird die Bankbürgschaft aufgehoben?



Sie erhalten die obenstehenden Informationen als Informationsblatt unter : gistrid mouvements (format pdf - 114.4 ko - 24/05/2017)