Was sind Abfälle?
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Ab wann gilt ein Gegenstand (oder ein Produkt) als „Abfall“?
1. Definition
Abfall ist definiert als „jeglicher Stoff oder jeglicher Gegenstand oder noch allgemeiner jegliche bewegliche Sache, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss". (Artikel L.541-1 des Code de l’Environnement [frz. Umweltgesetzbuch]).
Im selben Artikel wird ausgeführt, dass es dem Hersteller bzw. in Ermangelung dessen dem Besitzer obliegt, die Abfälle einzustufen und insbesondere, zu ermitteln, ob es sich um gefährliche Abfälle handelt.
2. Einige Beispiele
- Industrieschlämme, Altöle, Verpackungen, Holz, Lösungsmittel, Glas, Elektro- oder Elektronikaltgeräte (D3E), Altfahrzeuge und deren Katalysatoren oder Altreifen, Schlacke usw. (die Liste ist nicht vollständig).
- Bodenaushub gehört ab dem Zeitpunkt seiner Aushebung (z. B. bei einem Bau- oder Abrissvorhaben) in die Kategorie Bauabfälle.
- Außer Dienst gestellte Schiffe sind sehr spezifische Abfälle und unterstehen einer besonderen Verordnung : siehe den Artikel Recyceln von Schiffen unter Recyceln von Schiffen.
3. Codes in den Listen
Die Kennzeichnung eines Abfalls ermöglicht dessen Einordnung innerhalb der verschiedenen Listen der Abfallcodes, die im Rahmen des Verfahrens der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen Anwendung finden :
- die Liste des Basler Übereinkommens (Basel-Code) mit folgender Unterscheidung :
- Orange Liste (Code mit dem Buchstaben A beginnend) : gefährliche Abfälle (Seite 68 und folgende)
- Grüne Liste (Code mit dem Buchstaben B beginnend) : nicht gefährliche Abfälle (Seite 77 und folgende)
NB : Für einige Fälle existiert kein zutreffender Basel-Code. Dann wird der Abfall als „nicht gelistet“ bezeichnet
Beispiel : Für Bodenaushub gibt es keinen Basel-Code.
Wenn es jedoch einen Basel-Code gibt, dann kann es keinen zweiten geben.
- die Liste der europäischen Verordnung 1013/2006 (EG-Code)
- Diese Codes setzen sich aus 6 Zahlen zusammen, sie unterscheiden ebenfalls nach gefährlichen und ungefährlichen Abfälle und verwenden hierbei einen Stern (= Zeichen für einen gefährlichen Abfall). Beispiel : 07 05 13* = feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
NB : der EG-Code ist immer zwingend vorgeschrieben, und im Unterschied zum Basel-Code sind mehrere zutreffende EG-Codes möglich.
- die Liste der OECD (OECD-Code) (Seite 21 und folgende) :
- Der Code setzt sich aus 2 Buchstaben und 3 Zahlen zusammen. Die als „OECD-Code“ anzugebenden Codes entsprechen, mit einigen Ausnahmen, häufig dem Basel-Code.
NB : Wenn es keinen zutreffenden Basel-Code gibt, ist es nicht erforderlich, den OECD-Code anzugeben. Wenn ein Abfall nach dem Basel-Code „nicht gelistet“ ist, kann der OECD-Code jedoch hilfreich sein :
Beispiel : Für Holz gibt es keinen Basel-Code, jedoch einen OECD-Code : AC170.
- Der INERIS-Leitfaden erteilt Auskünfte über die Klassifizierung durch Zuweisung eines EG-Codes auf Grundlage bekannter Daten zum Abfall oder durch Evaluierung der gefährlichen Eigenschaften,
- Artikel über die verschiedenen Abfallkategorien der insbesondere Angaben zur Klassifizierung der Abfälle, das Ende der Abfalleigenschaft, den Begriff der Nebenprodukte usw. macht.
Die o. g. Charakterisierung sowie mehrere anderweitige Kriterien (Herkunft des Abfalls, Zielort, Abfallbehandlung) ermöglichen es, festzustellen, ob eine grenzüberschreitende Verbringung möglich ist und wenn ja, welches Verfahren Anwendung findet.