Notifizierungsverfahren

Das o. g. Verfahren wird aufgrund der vor der Verbringung einzuholenden Zustimmungen auch „Verfahren zur schriftlichen Vorabzustimmung“ genannt.
Da dieses Verfahren hauptsächlich gefährliche Abfälle betrifft, ist die Tragweite, im Vergleich zum Informationsverfahren, eine andere.
Das Ziel des Notifizierungsverfahren ist hier die Übermittlung ausführlicher Angaben an die zuständigen Behörden, damit diese die Angemessenheit der Abfallbehandlung und die technischen Kapazitäten der Anlagen am Zielort beurteilen können.
Im Rahmen dieses Verfahrens prüft der PNTTD die Vorgänge für die :
– Ausfuhr, die in GISTRID hinterlegt sind
– Einfuhr, die durch die zuständigen Behörden der Versandländer übermittelt werden
In der Rubrik „Zusammenstellung eines Notifzierungsdossiers“ werden alle erforderlichen Erklärungen erteilt.
Alle für eine Notifizierung vorzulegenden Unterlagen befinden werden in dieser Rubrik aufgeführt und sind auch in GISTRID enthalten, aber Sie finden die Dokumente auch hier zur Information :
- das Notifizierungsformular („Anhang IA“ der Verordnung) : cerfa 14131 01 (format pdf - 68.8 kio - 27/03/2017)
- das Verbringungsdokument („Anhang IB“ der Verordnung) : cerfa 14132 01 (format pdf - 87.6 kio - 27/03/2017)
- eine zusammenfassende Liste der sonstigen geforderten Dokumente : liste pj gistrid (format pdf - 95.1 kio - 04/04/2017)