Wann muss das Dossier in Papierform an den PNTTD übermittelt werden?
publié le 8 novembre 2017 (modifié le 30 novembre 2017)
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Wenn ein Notifizierer ein Ausfuhrdossier in GISTRID einreicht, prüft der Sachbearbeiter die elektronisch übermittelten Nachweise.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten (siehe die Bearbeitungsschritte) :
- Entweder ist das Dossier vollständig
- oder es ist unvollständig.
Eine Zusendung des Dossiers in Papierform sollte daher erst nach erfolgter Validierung des Dossiers durch den Sachbearbeiter erfolgen !
Im Fall einer Anfrage von Ergänzungen kann die Gefahr bestehen, dass das Dossier nicht vollständig ist und zur Vervollständigung an den Notifizierer zurückgesendet wird, der dieses dann erneut einsenden muss.
Siehe das(die) Dossier(s) in Papierform: Was/wann senden?
RATSCHLAG : Es wird empfohlen, vorausschauend zu handeln und das Dossier mindestens 2 Monate vor Beginn der gewünschten Verbringung beim PNTTD einzureichen.
