Aufgaben

Der PNTTD bearbeitet kostenlos Anträge für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, die von den Notifizierern eingereicht werden.
Der PNTTD verwaltet die Anträge über die Verbringung von Abfällen für die :
- AUSFUHR von Frankreich ausgehend,
- EINFUHR von außerhalb Frankreichs,
- oder die DURCHFUHR durch Frankreich*
Zu diesem Zweck wendet er die Bestimmungen der Abfallverbringungsverordnung (EG) Nr. 1013/2006 vom 14.06.2006 (und die darin zur Anwendung kommenden Rechtsvorschriften) an.
=> Siehe die Rubrik „Siehe die Rubrik“
Er gewährleistet :
- die Prüfung der vorab schriftlich erfolgten Notifizierungen
- die Ausstellung der Zustimmungsbeschlüsse
- die Unterstützung der Verwaltungen bei Fällen widerrechtlicher grenzüberschreitender Verbringung von Abfällen
- die Überwachung der Verwaltungsverfahren bei widerrechtlicher Abfallverbringung (in Zusammenarbeit mit den Umweltinspektoren der regionalen Umweltämter - DREAL)
- die Kommunikation mit den und Information der betroffenen Personen
- den Kontakt zu den zuständigen Behörden außerhalb Frankreichs, die mit der Ausstellung von Zustimmungsbeschlüssen in ihren Ländern beauftragt sind
Im Besonderen ist der PNTTD zudem die zuständige Stelle für die Erteilung der Vorabzustimmung für Verwertungsanlagen.
*NB : Definition der Durchfuhr (ein Transport, der das französische Staatsgebiet nur durchquert)
Bei einer Durchfuhr der Abfälle durch Frankreich erteilt der PNTTD seine stillschweigende Zustimmung für den Transport der Abfälle durch das französische Staatsgebiet.
Dies bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt, an dem die für den Abfahrtsort sowie die für den Zielort zuständige Behörde die Genehmigung erteilt haben, die Zustimmung Frankreichs als erteilt erachtet wird.