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Empfang

Welche Dokumente müssen vorgelegt werden?

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publié le 16 mai 2017 (modifié le 1er décembre 2017)

Sobald Sie wissen, dass das Notifizierungsverfahren das anzuwendende Verfahren ist (siehe hier welches Verfahren findet Anwendung), muss ein Dossier zusammengestellt werden.

Neben dem Anhang 1A (Notifizierungsformular), das online in GISTRID auszufüllen ist, enthält das Dossier eine gewisse Anzahl von Dokumenten, die in der der Unterrubrik „Welche Schriftstücke müssen übermittelt werden?“ angeführt sind.

Sie finden dort z. B. Informationen über die Bankbürgschaft (wie diese berechnet wird, warum sie gefordert wird, die Einhaltung der aktiven Menge usw.) oder über den Vertrag zwischen dem Notifizierer und dem Empfänger mit entsprechenden Mustern.