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Wie macht man einen Antrag?

Sicherheitsleistung

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publié le 22 juin 2017 (modifié le 1er décembre 2017)

  1. Was sind die Referenztexte?

Die Sicherheitsleistung wird :

  • in Artikel 6 der EG-Verordnung 1013/2006 vom 14. Juni 2006 ;
  • im Erlass vom 13. Juli 2011 bezüglich der Modalitäten zur Leistung von finanziellen Garantien bei grenzüberschreitenden Verbringungen von Abfällen : am 13. Juli 2011 gf (format pdf - 110.2 ko - 22/06/2017)  ;
  • und den Artikeln R541-64 bis R541-64-4 des frz. Umweltgesetzbuches festgelegt.

  2. Um was handelt es sich und welchen Zweck hat sie?

Die Sicherheitsleistung, d.h. Bankbürgschaft ist ein Bankdokument, das bescheinigt, dass eine bestimmte Summe zur Deckung der Kosten für den Fall vorgesehen ist, dass die Verbringung nicht zu Ende geführt werden kann oder widerrechtlich ist.
In diesem Fall kann der PNTTD an die Stelle des Notifizierers treten und die Abfälle rückführen und behandeln.

Sie muss vom Notifizierer für alle Abfallverbringungen, die eine Notifizierung erfordern, unterzeichnet werden.
Die Garantie wird von der Behörde des Ausgangslandes geprüft und genehmigt.
In Frankreich erfolgt diese Prüfung bei Ausfuhren folglich durch den PNTTD.

Bei der Berechnung werden die Behandlungs-, Transport- und die Lagerkosten für 90 Tage berücksichtigt, jedoch nicht die Gefährlichkeit des Abfalls (siehe unten).

  3. Welche Elemente müssen dem PNTTD übermittelt werden?

Für die Prüfung der Notifizierung sind folgende Elemente zwingend erforderlich :

  • Das Berechnungsblatt der Sicherheitsleistung -> siehe Muster : Muster Berechnung Bankbürgschaft (format pdf - 52.3 ko - 03/03/2017)
  • die 3 Kostenvoranschläge bezüglich der Berechnung (Behandlungs-, Transport- und Lagerkosten), vorzugsweise als Tonnenpreise (wenn nicht, Erklärung der Berechnung) mit MwSt. (wenn nicht, Hinzurechnung der MwSt.). Attention, depuis le 01/11/17, les devis de traitement doivent respecter une forme bien précise : voir les nouveautés concernant la garantie financière
  • Das Bankdokument im Original : Es ist für die Zustimmung zwingend erforderlich, aber eine Kopie ist einstweilig für die ordnungsgemäße Form des Dossiers ausreichend (um dieses an die Behörden des Empfänger- und Durchfuhrlandes zu übermitteln, ohne dass den Notifizierern, die auf die Übermittlung der Originaldokumente warten, ein Nachteil entsteht). -> siehe Muster : Muster Bankdokument (format pdf - 63.9 ko - 03/03/2017)

  4. Welche Elemente müssen enthalten sein?

Auf der Bankbürgschaft müssen folgende Angaben zwingend angeführt sein :

A. Identifizierung der Verbringung, die Gegenstand der Verpflichtung ist

  • Notifizierungsnummer
  • Anschrift der zuständigen Behörde, zu deren Sicherheit die vorliegende Garantie ausgestellt wird
  • Notifizierer (Name und Anschrift)
  • Empfänger (Name und Anschrift)
  • Absender (Name und Anschrift)
  • Betrag

B. Identifizierung der Person, welche die Garantie leistet (Name und Anschrift)

C. Verpflichtung

- > siehe Muster Bankdokument (format pdf - 63.9 ko - 03/03/2017)

  5. Berechnung der Sicherheitsleistung (und der aktiven Menge)

a) Berechnung der Sicherheitsleistung für französische Ausfuhren

GF= [(CT+CTR+CS) x QA] x 1,2

- > siehe Muster Berechnung Bankbürgschaft (format pdf - 52.3 ko - 03/03/2017)

CT : Transportkosten pro Tonne für die Strecke zwischen dem Erzeugungsort und der Abfallanlage.
CTR : Behandlungskosten pro Tonne.
CS : Lagerungskosten pro Tonne für 90 Tage.
QA : Aktive Menge der Verbringung bis zur Übergabe des Behandlungszertifikats an die zuständigen Behörden (siehe Beispiel untenstehende Berechnung).

Wichtige Punkte :

  • Attention aux nouvelles règles en vigueur depuis le 01/11/17 concernant la garantie financière et en particulier le coût de traitement (choix entre un montant forfaitaire ou un devis) et le coût de stockage (forfait) : voir ici
  • Alle Kostenvoranschläge müssen mit Angabe der MwSt. von einem Drittunternehmen der Notifizierung erstellt werden..
  • Die Kostenveranschlagungen für die Behandlung und Lagerung können nicht den Wert null haben.
  • Die Kostenvoranschläge für die Behandlungs- und Lagerungskosten müssen von einer französischen Anlage erstellt werden.
  • Die aktive Menge muss im Vertrag zwischen dem Notifizierer und dem Empfänger angegeben werden.

b) Berechnungsbeispiel der aktiven Menge

Beispiel : Eine Verbringung von 18.250 Tonnen Abfälle ist vorgesehen und im Vertrag ist angegeben, dass die Anlage diese innerhalb von 3 Tagen behandelt. Die aktive Menge QA kann wie folgt berechnet werden :
18.250 (Tonnage gesamt) / 365 (Tage im Jahr) x 3 (erforderliche Tage für die Behandlung) = 150
Die aktive Menge beläuft sich folglich auf 150 Tonnen (im Vertrag anzugeben).

c) Achtung : Bestimmte Abfälle haben vorab festgelegte Behandlungskosten

Unter Berücksichtigung der Elemente (Kostenvoranschläge), die sich seit seiner Gründung im Besitz des PNTTD befinden, werden für gewisse Abfälle Pauschalbehandlungskosten vorgeschlagen.
Beispiel :

  • Holz (unbehandelt) : 100 €/Tonne
  • Katalysatoren : 300 €/Tonne

Diesbezügliche Gespräche sind mit den Verbänden im Gange.
Wir stellen diese Angaben, sobald sie genehmigt wurden, online
Bis dahin muss der mit dem Dossier beauftragte Sachbearbeiter die Behandlungskosten bei Vorlage des Dossiers prüfen. Er zeigt rechtzeitig an, ob die Sicherheitsleistung (und folglich die Behandlungskosten) genehmigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Notifizierer bis zur Zustimmung Zeit, eine neue Bankbürgschaft einzuholen.

  6. Zugunsten welcher Behörde wird die Bankbürgschaft erteilt?

Die Behörde, für welche die Sicherheitsleistung erteilt wird, ist :
Ministre en charge de l’Environnement (Minister für Umwelt)
2 rue Augustin Fresnel
CS 95038
FR-57071 METZ Cedex 03

NB1 : Achtung : Trotz dieser Anschrift muss die Bankbürgschaft im Original an den PNTTTD in Metz gesendet werden (siehe weiter unten).

NB2 : Trotz geänderten Namens des Ministeriums wird die Garantie zugunsten des Ministers für Umwelt ausgestellt

  7. An wen muss das Bankdokument übermittelt werden?

Das Originaldokument der Bankbürgschaft muss an den :
PNTTD
2 rue Augustin Fresnel
CS 95038
FR-57071 METZ Cedex 03 übermittelt werden.

  8. Wann muss die Bankbürgschaft übermittelt werden?

Bevor die Bank um Ausstellung der Garantie gebeten wird, ist es sinnvoll zu warten, bis die Berechnung der Sicherheitsleistung von dem mit dem Dossier beauftragten Sachbearbeiter validiert wurde.

Das Bankdokument wird auch vom Sachbearbeiter geprüft, der darauf achtet, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Vermerke angegeben sind. Um sicher zu gehen, dass alle Vermerke berücksichtigt wurden, schlagen wir folgendes Muster vor : Muster Bankdokument (format pdf - 63.9 ko - 03/03/2017) .

NB : Die formgerechte Abwicklung kann ohne Bankdokument erfolgen, sobald die Berechnung geprüft wurde. Das Original der Bankbürgschaft muss jedoch für die Erteilung der Zustimmung übermittelt werden (für die Ausstellung der Bankbürgschaft bleibt so etwas mehr Zeit).

  9. Häufige Probleme / Lösungen


Zur Vergrößerung hier klicken : gf Probleme (format pdf - 38 ko - 12/05/2017)

  10. Wie wird die Bankbürgschaft aufgehoben?

Nach Abschluss aller Verbringungen kann der Notifizierer die Aufhebung der Bankbürgschaft anfordern.

Wie?

  • Alle Verbringungen müssen in GISTRID eingegeben worden sein (Verbringungs-Nr., Menge der versendeten / empfangenen / behandelten Abfälle) ;
  • die Beseitigungs- oder Verwertungszertifikate, d.h. die ausgefüllten und unterzeichneten Verbringungsunterlagen (oder Anhänge 1B), müssen hochgeladen werden ;
  • Abschließend müssen Sie auf die Schaltfläche „Notifizierung beenden“ klicken.

Nach Durchführung dieser Schritte sendet der Notifizierer eine E-Mail an pnttd@developpement-durable.gouv.fr, in der er um die Aufhebung der Bankbürgschaft bittet, wobei die betreffende Notifizierungsnummer (im Betreff der E-Mail) angegeben werden muss. Der PNTTD prüft dann die Anfrage und sendet die Bankbürgschaft an den Notifizierer zurück.

NB : Die Bankbürgschaft wird an die Adresse des Notifizierers (die im Feld 1 des Anhangs 1A angegeben ist) zurückgesendet. Bei Adressänderung bitten wir Sie, diese in der E-Mail anzugeben.

  11. Muster (hier zusammenhängend)