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GISTRID benutzen

Ausfüllen eines Notifizierungsformulars

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publié le 24 mai 2017 (modifié le 20 décembre 2017)

Der Antrag auf eine Notifizierungsnummer (bei Ausfuhren) erfolgt über das Programm GISTRID.

NB : Vor Erhalt einer Notifizierungsnummer in GISTRID ist es erforderlich, dass Sie in der Applikation über ein „Notifizierer“-Konto verfügen -> siehe die Rubrik „sich authentifizieren“.

  1. Wie erhält man eine Notifizierungsnummer?

Der nachstehende Link führt zu einer Videopräsentation „Wie erhält man eine Notifizierungsnummer?“
http://gistrid.application.developpement-durable.gouv.fr/support/fr/videos/numnotif.swf.html

Der Antrag auf eine Notifizierungsnummer erfolgt im Reiter „Dossier“, in dem Sie den Link „anlegen“ anklicken müssen.
Die Nummer wird zugewiesen, nachdem der Reiter „Feld 1 bis 10“ ausgefüllt und abgespeichert wurde.

Sie finden dann die Notifizierungsnummer im zweiten Reiter „2 bis 7“, im Feld 3 :



  2. Sie finden dann die Notifizierungsnummer im zweiten Reiter „2 bis 7“, im Feld 3 :

Nach vollständiger Ausfüllung des Notifizierungsformulars und vor Einreichung des Antrags, muss der Notifizierer seinem Dossier die Nachweise beifügen. Hierzu kann im Reiter „Nachweis“ jedes Dokument, das der PNTTD für die Bearbeitung erwartet, elektronisch übermittelt werden. Nur die relevanten Rubriken sind auszufüllen. (Wenn für einen Abfall keine vorläufige Behandlung vorgesehen ist, ist es nicht erforderlich, das Feld für vorläufige Behandlungen auszufüllen.)

Für jeden erwarteten Nachweis kann nur ein einziges Dokument elektronisch übermittelt werden. Es ist jedoch möglich, einen komprimierten Ordner mit mehreren Dokumenten zu übermitteln.

Die maximale Größe eines Dokumentes ist 2 MB, manchmal sogar 20 MB -> siehe in GISTRID häufigsten gestellten Fragen die Frage zu maximale Größe der Nachweise.

  3. Wie erfolgt die „Zusendung“ eines Dossiers an den PNTTD? („einreichen“)

Nach erfolgter Ausfüllung des Notifizierungsformulars und elektronischer Übermittlung der Nachweise muss der Antrag zum Zweck der Bearbeitung durch den PNTTD eingereicht werden. Hierzu klicken Sie unten auf der Seite im Reiter „Notifizierungsformular“ auf „Einreichen und Unterzeichnen“ (oder „einreichen“, wenn sie nicht über ein elektronisches Signaturzertifikat verfügen).

  4. Kann ein Dossier dupliziert werden?

Ein Notifizierungsformular kann jederzeit dupliziert werden, indem Sie unten im Reiter „Zusammenfassung“ auf „duplizieren“ klicken.

Die Duplizierung ermöglicht eine Kopie aller im Anhang IA gemachten Angaben mit Ausnahme der Daten zur ersten und letzten Abfahrt in Feld 6, die eingegeben werden müssen.
Die Nachweise werden ebenfalls im entsprechenden Reiter wieder aufgenommen.

  5. Wo und wie werden die Erzeuger/Transportunternehmen eingegeben?

Die Verwaltung der Erzeuger/Transportunternehmen und der dazugehörigen Unterlagen kann auf zwei Ebenen erfolgen :

  • Akteur Notifizierer
  • Reiter 8 des Notifizierungsformulars

5.1/ Auf der Ebene des Akteurs Notifizierer

Die Liste der verschiedenen Erzeuger/Transportunternehmer kann über den Akteur Notifizierer eingegeben und dann in den verschiedenen Notifizierungen verwendet werden.

Der Notifizierer hat die Möglichkeit, seinen Erzeugern/Transportunternehmen über den Reiter Akteur durch Klicken auf die Aktionsschaltfläche („Auge“) Dokumente zuzuordnen.

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5.2/ Auf Ebene des Reiters 8 der Notifizierung

Die Dokumente können beim Anlegen einer Notifizierung im Reiter 8 der Transportunternehmen ausgewählt werden. Der Notifizierer kann ein Dokument für seine Notifizierung auswählen oder nicht.

Mit diesen beiden Reitern kann der Notifizierer ein oder mehrere spezifische Dokumente elektronisch übermitteln. Die o. g. ausgewählten oder hinzugefügten Dokumente kann ebenfalls im Reiter „Nachweise“ der Notifizierung zugegriffen werden.

  6. Was passiert bei einer Ergänzungsanfrage?

Der PNTTD teilt dem Notifizierer seine Ergänzungsanfragen über GISTRID mit. Wenn die Anfragen angelegt werden, haben sie den Status „offen“.

Der Notifizierer kann dann jede Ergänzung beantworten, indem er die Aktionsschaltfläche anklickt und die erforderlichen Dokumente elektronisch übermittelt.

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Wenn die Ergänzung gemäß der Anfrage des PNTDD beantwortet wurde, schließt der Sachbearbeiter die Anfrage.
Jede „offen“ gebliebene Anfrage wird als nicht vervollständigt erachtet und vom PNTTD nicht validiert.


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Alle oben stehenden Informationen finden Sie als Informationsblatt unter : gistrid notification (format pdf - 394.1 ko - 24/05/2017)