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Wie macht man einen Antrag?

Wie beantragt man eine Vorabzustimmung?

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publié le 17 mai 2017 (modifié le 30 novembre 2017)
Eine Vorabzustimmung genehmigt Verbringungen für 3 Jahre anstelle von 1 Jahr.
ACHTUNG : Eine Vorabzustimmung kann nur für Verwertungsanlagen erteilt werden.

Gesetzliche Grundlage : Artikel 14 der (EG-) Verordnung Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über Abfallverbringungen.

Die zuständigen Behörden des Versand- und Empfängerlandes können einem Notifizierungsantrag unter folgenden Bedingungen für eine maximale Dauer von 3 Jahren zustimmen : Bedingungen :

  1. Die Abfälle müssen verwertet werden,
  2. die Behandlungsanlage hat eine Vorabzustimmung erhalten,
  3. die zu verbringenden Abfälle sind in der Vorabzustimmung der Bestimmungsanlage aufgeführt.

Jede Anlage, die eine „Vorabzustimmung“ erhalten möchte, muss schriftlich ein Antragsdossier an den PNTTD, 2 rue Augustin Fresnel – CS 95038 –FR-57071 Metz Cedex 3 einreichen.

1. Zu übermittelndes Dossier

Das von der Anlage zu übermittelnde Dossier muss folgende Unterlagen enthalten :

  • Allgemeine Angaben zur Abfallbehandlungsanlage.
  • Art der Abfälle, für welche der Vorabzustimmungsantrag eingereicht wird (Herkunft, Basel-Code und EAK-Code, Zusammensetzung und Menge der Abfälle).
  • Beschreibung des Verwertungsverfahrens / des Einsatzes der bestmöglichen zur Verfügung stehenden Technologien (in Übereinstimmung mit dem BVT)
  • Stoffbilanz des Recyclingprozesses über die letzten 3 Jahre und spezifisches Management der Rückverfolgbarkeit, das für die betroffenen Abfälle eingerichtet wird.
  • Geplante Methode für die Verwertung der Restabfälle nach dem Recyceln.
  • Herkunft der erhaltenen Mengen der letzten 3 Jahre nach Herkunftsländern.
  • Zeitraum über den die Vorabzustimmung Anwendung findet.
  • Art und Dauer der Genehmigung der Verwertungsanlage.
  • Vorgesehene Maßnahmen für eine Versicherung für Schäden Dritter.
  • Zertifizierungen (ISO oder EMA), über welche die Anlage verfügt.
  • Eine elektronische Ausführung (auf CD oder USB-Stick) muss dem Dossier zwingend beigefügt werden.

Im Fall einer Erneuerung muss das Dossier 6 Monate vor Ablauf der laufenden Vorabzustimmung eingereicht werden.

2. Antragsprüfung und Beschluss

Der PNTTD prüft den Antrag anhand der übermittelten Elemente und wendet sich ebenfalls an die betreffende DREAL (Regionales Amt für Umwelt, Raumordnung und Wohnwesen).

Wenn das Dossier vollständig ist und den Anforderungen entspricht, ist der Beschluss höchstens 5 Jahre gültig.

In dem Beschluss werden der oder die betreffenden Basel-Codes, die betreffenden Verwertungsverfahren und die jährlich zugelassenen Mengen angegeben. Er erhält im Anhang eine Übersichtstabelle (siehe unten).

NB : Der Beschluss kann annulliert werden, wenn gegen die Anlage eine Verwaltungssanktion (einschließlich einer Inverzugsetzung, die direkt mit dem Verwertungsverfahren in Verbindung steht) verhängt wurde oder wenn die natürliche oder juristische Person, die die Anlage betreibt, strafrechtlich verurteilt wurde.