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Wie macht man einen Antrag?

Angaben zu den Abfällen / dem Erzeuger

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publié le 15 mai 2017 (modifié le 30 novembre 2017)

Zur Prüfung des Formulars benötigen die Sachbearbeiter des PNTTD zunächst klare und genaue Angaben über den Abfall, der Gegenstand der Verbringung ist.

Es müssen daher Angaben in jeglicher Form (freier oder vorgeschriebener Text, Fotos, Folien usw.) gemacht werden, aus denen hervorgeht :

  1. Der Erzeuger und die Art, wie der Abfall erzeugt wurde

- Vorlage der Betriebsgenehmigung des Erzeugers (eventuell)
- Beschreibung des Erzeugungsverfahrens, aus dem die Abfälle hervorgegangen sind

Achtung : Wenn der Erzeuger nicht der Notifizierer ist, muss dem Formular ein Vertrag zwischen den beiden Parteien beigefügt werden. Sie ein Muster : Vertrag Erzeuger Notifizierer (format pdf - 6.7 ko - 12/05/2017)

  2. Die Zusammensetzung und der Grad der Gefährlichkeit des Abfalls

An dieser Stelle erfolgt die Abfallbeschreibung :
- Datenblatt zur Abfallidentifizierung
- Art und Charakterisierung des Abfalls
- Grund der Ausfuhr (Anhang IA - Feld 11)

Eine chemische Analyse ist häufig sehr willkommen und für gewisse besondere Abfälle vorgeschrieben, die in Frankreich behandelt werden :

oder außerhalb Frankreichs behandelt werden :

  3. Ausführungen zur Abfallverwertung

Wenn die Abfälle verwertet werden sollen, muss wie folgt angegeben werden :

a) die beabsichtigte Methode und der Zielort für die Beseitigung der nicht verwertbaren Abfallrückstände nach Verwertung
b) die Menge der verwerteten Stoffe im Verhältnis zu den nicht verwertbaren Rückständen und nicht verwertbaren Abfällen
c) der geschätzte Wert der verwerteten Stoffe
d) die Kosten der Verwertung und die Kosten der Beseitigung der nicht verwertbaren Abfallrückstände